Der Umfang der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen richtet sich nach dem diagnostizierten Schweregrad der Zahn- und Kieferproblematik. Mit Hilfe des 5-stufigen KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppen) wird der Befund eingeordnet.
Weitere Infos: KIG-System
Diese werden zwar durchaus als medizinisch behandlungswürdig bewertet, die Kosten für eine Behandlung werden jedoch erst bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 übernommen.
Bei KIG 1, 2 und „Zusatzleistungen“ übernehmen private Zusatzversicherungen die Kosten.
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Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 80 % des gesetzlichen Anteils (s.u.) der Behandlungskosten sofort, 20 % müssen zunächst von dem Patienten bzw. den Patienteneltern selber übernommen werden. Nach Abschluss der Behandlung werden die 20 % zurückerstattet.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für eine Behandlung, die nach eigener Aussage der Krankenkassen „ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig“ ist.
Wenn man sich eine Behandlung wünscht, die den Vorstellungen von Dr. Schumacher und Kollegen entspricht, fallen zusätzliche Kosten von 1.400 € - 1.600 € an, welche in der Regel über 3 Jahre per monatlicher Rate von 39 € oder 45 € bezahlt werden.
Sofern Zahnzusatzversicherungen bestehen, kann man davon ausgehen, dass diese zusätzlichen Kosten mindestens teilweise oder oftmals komplett von der Zusatzversicherung übernommen werden.
Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren können in der Regel nicht mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechnen. *
Die meisten Patienten in dieser Kategorie wünschen eine Behandlung mit der Invisalign Methode. Kosten für eine Invisalign Therapie liegen hier in der Regel zwischen 4.000 € bis 7.000 €. Es ist den Patienten freigestellt, eine zinsfreie Ratenzahlung mit einer Laufzeit zwischen 1 und 4 Jahren zu vereinbaren. Wenn Patienten eine möglichst kleine monatliche Rate wünschen, empfehlen wir eine Laufzeit von 4 Jahren. Wenn man Steuern sparen möchte, ist es ratsam so viele Kosten wie möglich in das erste Jahr zu packen. Diese Kosten können oftmals als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Die anfallenden Kosten können meistens bereits im ersten Beratungsgespräch mitgeteilt werden. Im Heil- und Kostenplan stehen die finalen Kosten. Diese aufgeführten Kosten sind für unsere Praxis bindend und werden unter keinen Umständen erhöht! Jeder Patient weiß im Vorfeld ganz genau, worauf er sich einlässt. Es gibt keine Extrakosten, keine nachträglichen Kosten, keine versteckten Kosten, noch nicht einmal Reparaturkosten! Das ist super außergewöhnlich und besonders an unserer Praxis und sehr zum Vorteil der Patienten.
Die einzige Ausnahme ist der am Ende der Behandlung freiwillig wählbare Lingualretainer Memotain®, dieser ist nicht im HKP inkludiert. Jeder Patient bekommt eine Stabilisierungsschiene für nachts, eine sogenannte Retentionsschiene, welche im HKP immer inbegriffen ist. Ein Lingualretainer kostet 270 € und kann auf Wunsch eingesetzt werden. Von unserer Seite aus würden wir auch diesen Punkt gerne im Vorfeld klären, aber von der Patientenseite ist dies regelmäßig nicht möglich. Im Vorfeld denken die meisten Patienten, dass sie einen Lingualretainer haben möchten. Wenn die Patienten sich allerdings nach 9-12 Monaten Invisalign Therapie daran gewöhnt haben tags und nachts eine Schiene zu tragen und dies als keine Belastung empfinden, sagen sehr viele anschließend, dass sie keinen Lingualretainer benötigen. Unsere Empfehlung ist der Einsatz von Memotain®
*Ausnahmen stellen schweren Kieferanomalien dar, welche kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisch behandelt werden.
Nach einer umfangreichen funktionsdiagnostischen Untersuchung und einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan. Hier finden Sie eine genaue Darstellung der geplanten Behandlung und der damit verbundenen Kosten.
In aller Regel können Privatversicherte mit einer Kostenübernahme rechnen! Auch erwachsene Patienten haben hier gute Karten.
Wir empfehlen den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab.
Das Erstattungsverhalten von privaten Versicherungen hat sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert.
Kostenübernahmeentscheidungen sind für den Patienten in vielen medizinischen Bereichen oft kaum noch nachzuvollziehen. Für jede Versicherung stellt eine Leistung an den Versicherungsnehmer einen Vermögensschaden dar. Insofern verwundert es grundsätzlich nicht, wenn Versicherungen versuchen, diese Leistungen – auch wenn Sie Ihnen möglicherweise zustehen – nicht oder nicht in vollem Umfang zu bezahlen. Diese zweifelhafte Praxis wird zunehmend in den Medien diskutiert:
Artikel der Welt am Sonntag vom 5.10.2014 "Nur halbe Sachen"
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Patienten unter 18 Jahren, die beihilfeberechtigt sind, haben sehr gute Aussichten auf eine Kostenübernahme. Zumindest ein Großteil der Kosten wird in aller Regel übernommen. Gerne nähere Informationen zu diesem Punkt im Gespräch in der Praxis.
Patienten über 18 Jahren, die beihilfeberechtigt sind, können leider nicht mit einer Kostenübernahme rechnen. In Ausnahmefällen mag dies anders sein, aber in der Regel müssen Erwachsene beihilfeberechtigte Patienten ihr Behandlungskosten selbst/privat tragen. Allen Patienten steht eine Ratenzahlung in unserer Praxis zur Verfügung.
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Eine kieferorthopädische Behandlung kann als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. So wird schnell der sogenannte Freibetrag überschritten und die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Sie eine Rechnung oder einen unbefriedigenden Brief von Ihrer Versicherung erhalten, ärgern Sie sich nicht, sondern reden Sie mit uns offen darüber. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an: Oftmals genügt eine klare Stellungnahme gegenüber der Versicherung, um „Unklarheiten“ zu Ihren Gunsten zu lösen.
Bei Gesprächsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Vereinbaren Sie einen Termin unter 0221 4848 2378.